Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1. Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abschließen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Im Übrigen wird diesen widersprochen. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Geschäftsbedingungen noch die Ausführung des Auftrages durch uns.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

2. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Aufträge des
Auftraggebers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten sowie in Bezug genommene DIN- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung eine Beschaffenheitsgarantie dar.

2.2. Soweit es um die Lieferung von Sonder- oder Spezialanfertigungen nach besonderen Vorgaben des Auftraggebers geht, dürfen wir bis zu 5 % mehr oder weniger der Warenmenge als Toleranzmenge liefern, ohne den Kaufpreis insoweit angleichen zu müssen, und es ist

3. Lieferungen und Teillieferungen
3.1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

3.2. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem
Transport beauftragten Dritten.

3.3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen oder nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), die bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, und die von uns nicht
zu vertreten sind. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender
Natur ist, sind wir ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Natur verlängern sich die Liefer- oder Leistungstermine
um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder
Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

3.4. Sofern ein konkreter Lieferzeitpunkt im Vertrag vereinbart wurde und soweit wir innerhalb der vereinbarten (oder verlängerten) Lieferzeit nicht liefern, ist der Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Warenwertes pro Woche (bis zu einem Maximum von 5 %) geltend zu machen, es sei denn, dass aus den Umständen erkennbar ist, dass dem Auftraggeber durch die Verzögerung kein Nachteil entstanden ist. Die Begrenzung gilt nicht, wenn
ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhte oder
wenn irgendeine weitere wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt wurde.

3.5. Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.

3.6. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
(i) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar ist,
(ii) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
(iii) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4. Preise
4.1. Sofern keine Vereinbarung hinsichtlich unserer Leistungen und Lieferungen getroffen worden ist, rechnen wir zu den am Liefertage geltenden Preisen und Rabatten ab.
Aufträge unter einem Bruttobestellwert von € 50,– werden zu Listenpreisen ohne Rabatt abgerechnet. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert
in Rechnung gestellt.

4.2. Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Auftraggebers und vor Ausführung der Auslieferung der jeweiligen Ware, den Warenpreis in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) erforderlich oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.

5. Versand
5.1. Versand erfolgt ab Werk/Lager auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Versandvorschriften des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

5.2. Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Auftraggebers über; sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

5.3. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Auftraggebers, so geht mit Eintritt der Versandbereitschaft und entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber die Gefahr auf den Besteller über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die durch die Lagerung in unseren Lagern entstehenden Kosten in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages
für jeden vollendeten Monat dem Auftraggeber zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

6. Zahlung
6.1. Unsere Forderungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum in der Vertragswährung netto ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig; etwaige Gebühren im Zusammenhang mit
der Zahlung sind vom Auftraggeber zu tragen.

6.2. Nach Ablauf der in Ziffer 6.1. Satz 1 genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Auftraggeber Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu fordern. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

6.3. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, wobei Diskontspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen und sofort nach Aufgabe zu zahlen sind. Wechsel
und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Wechseln oder Schecks, die auf Nebenplätze oder das Ausland gezogen sind, übernehmen wir keine
Verpflichtung für eine rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung.

6.4. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig estgestellt sind.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll das Eigentum an den von uns gelieferten
Waren nicht auf den Auftraggeber übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Wir sind überdies berechtigt, den jeweiligen Liefergegenstand auf
Kosten des Auftraggebers zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber für eine ausreichende Versicherung gesorgt hat. Im Übrigen hat der Auftraggeber die Waren pfleglich
zu behandeln und sachgerecht zu lagern.

7.2. Der Auftraggeber ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erfolgt, an uns ab. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen. Wir sind ermächtigt, im Namen des Auftraggebers den Drittschuldner von der Forderungsabtretung in Kenntnis zu setzen. Bei Weiterveräußerung unserer Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrages als abgetreten.

7.3. Das Recht zur Weiterveräußerung des Auftraggebers gemäß 7.2 erlischt im Falle der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

7.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten wird von uns getroffen.

7.5. Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Auftraggebers ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der
Vorbehaltsware verpflichtet. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Vorbehaltsware hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Gewährleistung
8.1. Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen oder -leistungen gelten – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 9 – die im Folgenden angeführten Regelungen. Im Übrigen ist unsere Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.2. Wir leisten Gewähr entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Für Beschaffenheitsgarantien haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

8.3. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage,
Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürliche Abnutzung.

8.4. Die Gewährleistung geht – außer bei Unmöglichkeit einer der beiden Alternativen – nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses
oder Teiles. Im Einzelfall behalten wir uns die Erteilung einer Gutschrift in Höhe des dem Besteller berechneten Wertes des fehlerhaften Erzeugnisses vor. Beanstandete
Erzeugnisse sind auf unser Verlangen zur Instandsetzung kostenfrei an uns einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrügen tragen wir außer den Kosten der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung die unmittelbaren Kosten des inländischen Versands sowie des Aus- und Einbaus, soweit sie in angemessenem Verhältnis zum
Wert des beanstandeten Erzeugnisses stehen. Werden die von uns gelieferten Erzeugnisse ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbau-Vorschriften nicht eingehalten, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber nach entsprechender Mitteilung an uns das Recht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Diese Kosten ersetzen wir insoweit, als sie auch uns bei Vornahme der Nachbesserung entstanden wären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach vorheriger Absprache die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Kommt es weder zu einer Nachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Auftraggeber nach Ablauf einer zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.

8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

9. Schadensersatzhaftung
9.1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9.3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

10. Zeichnungen und andere Unterlagen
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von uns angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

11. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäftsvorfällen stehenden Angaben werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns verarbeitet.

12. Schlussbestimmung
12.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist nach unserer Wahl Winsen/Luhe oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen uns ist Winsen/Luhe ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12.2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

12.3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen
Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.